
Herzlich willkommen
Bei der Auswahl unserer Produkte legen wir immer Wert auf höchste Qualität. Neben einer breiten Palette an Hilfsmitteln führen wir außerdem Sanitätshaus- und Reha-Artikel sowie freiverkäufliche Produkte im Wellness und Sportbereich.
Unsere Produkte
Alles gute für Ihr Wohlbefinden
Die Gesundheit ist die wichtigste Nebensache der Welt.
Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom
Verstärkung gesucht
Wir erweitern unser Team und suchen motivierte Mitarbeiter/innen, die gerne Neues lernen, Spaß am Verkauf haben und gerne mit Menschen arbeiten.
Aktuell haben wir einen Ausbildungsplatz zu vergeben:
Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)
Außerdem suchen wir für unser Sanitätshaus bzw. im Außendienst eine/n:
Fachverkäufer/in (m/w/d)
für die Beratung, den Verkauf und die Anpassung von Bandagen, Orthesen und Kompressionsstrümpfen usw. im Innen- und Außendienst.
Erfahrung wäre wünschenswert, gerne bieten wir aber auch Quereinsteiger*innen eine Chance.
Zwingend erforderlich sind gute Sprachkenntnisse in Deutsch (Wort und Schrift).
Die Arbeitszeit beträgt nach Absprache 30 bis 38 Stunden/Woche (Mo.-Fr.), Vergütung ebenfalls nach Absprache.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, senden Sie uns bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail an info@sanitaetshaus-giesenkirchen.de z.H. Frau Benthin.

Online-Katalog
Als Sanitätshaus der Gemeinschaft „Partner-Pro-Gesundheit“ bieten wir Ihnen eine umfassende Auswahl an verschiedensten Produkten für Gesundheit und Wohlbefinden – kompetente Fachberatung inklusive.
Welch vielfältiges Sortiment wir für Sie bereithalten und wie breit gefächert die Themenbereiche sind, darüber können Sie sich auf rund 100 Seiten in unserem Online-Katalog ein Bild machen.
Online lesen...Wussten Sie schon?
Pflegeverbrauchshilfsmittel
Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf bis zu 40€ pro Monat für Pflegeverbrauchshilfsmittel.
Einen Antrag hierfür können Sie sich hier ausdrucken und ausfüllen (Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel gemäß §§78 Abs.1 in Verbindung mit § 40 abs.2 SGB XI)
Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch leiten wir Ihren Antrag gerne an die entsprechende Hilfsmittelabteilung Ihrer Krankenkasse weiter.