Herzlich willkommen

Bei der Auswahl unserer Produkte legen wir immer Wert auf höchste Qualität. Neben einer breiten Palette an Hilfsmitteln führen wir außerdem Sanitätshaus- und Reha-Artikel sowie freiverkäufliche Produkte im Wellness und Sportbereich.

Die Gesundheit ist die wichtigste Nebensache der Welt.

Dr. rer. pol. Gerhard Kocher (*1939), Schweizer Politologe und Gesundheitsökonom


Verstärkung gesucht

Wir erweitern unser Team und suchen motivierte Mitarbeiter/innen, die gerne Neues lernen, Spaß am Verkauf haben und gerne mit Menschen arbeiten.

Aktuell haben wir einen Ausbildungsplatz zu vergeben:

Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)

Außerdem suchen wir für unser Sanitätshaus bzw. im Außendienst eine/n:

Fachverkäufer/in (m/w/d)

für die Beratung, den Verkauf und die Anpassung von Bandagen, Orthesen und Kompressionsstrümpfen usw. im Innen- und Außendienst.
Erfahrung wäre wünschenswert, gerne bieten wir aber auch Quereinsteiger*innen eine Chance.
Zwingend erforderlich sind gute Sprachkenntnisse in Deutsch (Wort und Schrift).
Die Arbeitszeit beträgt nach Absprache 30 bis 38 Stunden/Woche (Mo.-Fr.), Vergütung ebenfalls nach Absprache.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen, senden Sie uns bitte Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail an info@sanitaetshaus-giesenkirchen.de z.H. Frau Benthin.

Online-Katalog

Als Sanitätshaus der Gemeinschaft „Partner-Pro-Gesundheit“ bieten wir Ihnen eine umfassende Auswahl an verschiedensten Produkten für Gesundheit und Wohlbefinden – kompetente Fachberatung inklusive.

Welch vielfältiges Sortiment wir für Sie bereithalten und wie breit gefächert die Themenbereiche sind, darüber können Sie sich auf rund 100 Seiten in unserem Online-Katalog ein Bild machen.

Online lesen...

Wussten Sie schon?

Pflegeverbrauchshilfsmittel

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf bis zu 40€ pro Monat für Pflegeverbrauchshilfsmittel.

Einen Antrag hierfür können Sie sich hier ausdrucken und ausfüllen (Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel gemäß §§78 Abs.1 in Verbindung mit § 40 abs.2 SGB XI)

Für Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch leiten wir Ihren Antrag gerne an die entsprechende Hilfsmittelabteilung Ihrer Krankenkasse weiter.